FAQ
Häufig gestellte Fragen
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 02842 / 91 50 - 0 gerne zur Verfügung.

Was ist ein Wohnberechtigungsschein und wo bekomme ich ihn?
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt. Um einen WBS zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, es dürfen beispielsweise bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, die in der Bundserepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können; er gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung.
Wann ist die Miete zu zahlen?
Die Miete ist immer zum 3. Werktag eines Monats im Voraus fällig.
Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Durch ein SEPA-Lastschriftmandat erlauben Sie uns, Ihre monatlichen Mietzahlungen direkt von Ihrem Konto abzubuchen. Dadurch müssen Sie nicht mehr an die regelmäßigen Überweisungen denken und es kann nicht mehr zu verspäteten Mietzahlungen kommen. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie hier als PDF herunterladen und dann an uns zurücksenden. Selbstverständlich können Sie das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
Muss ich eine Kaution einzahlen und wann erhalte ich diese zurück?
Der einzuzahlende Kautionsbetrag beträgt grundsätzlich drei Kaltmieten. Die Kaution inklusive Zinsen erhalten Sie in der Regel vier bis fünf Wochen nach Vertragsende.
Welche Versicherungen sollte ich abschließen?
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die Sie oder Ihre Familienangehörige schuldhaft verursacht haben.
Durch eine Hausratversicherung können die Schäden am eigenen Hausrat durch Brand (Feuer), Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Überspannungsschäden (Blitzeinschlag) versichert werden. In der Regel kann Glasbruch in diesen Vertrag einbezogen oder durch eine gesonderte Glasversicherung gedeckt werden.
Unsere Gebäudeversicherungen übernehmen z.B. bei einem Leitungswasserschaden keine Kosten an Ihrem Hausrat.
Wie setzt sich die Miete zusammen?
Zu Miete gehören neben der Grundmiete die Betriebskosten und die Heizkosten. Die Grundmiete ist der Betrag, den Sie für die Überlassung der Wohnung bezahlen. Betriebskosten spiegeln die Kosten wider, die durch den laufenden Betrieb des Hauses oder der Wohnung entstehen. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für die Müllentsorgung und Straßenreinigung.
Je nach der Art der Heizung fallen zudem Heiz- und Warmwasserkosten an. Diese werden jährlich verbrauchsabhängig abgerechnet. Details hierzu sind im Mietvertrag geregelt.
Stromkosten bezahlen Sie in der Regel direkt an Ihren Stromversorger, diese sind nicht in der Miete enthalten.
Wann erhalte ich meine Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Kunden eingegangen sein. Wir rechnen einheitlich in Kalenderjahren ab, daher muss, zum Beispiel für das Jahr 1, die Nebenkostenabrechnung zum zum 31. Dezember im Jahr 2 bei den Mieterinnen und Mietern eingegangen sein.
Was passiert mit meinem Guthaben/Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung?
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Wir verrechnen das Guthaben bzw. die Nachzahlung automatisch mit der kommenden Mietzahlung. Falls Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie das Guthaben oder die Nachzahlung eigenständig verrechnen.
Wie kann ich meine Kontaktdaten ändern?
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontaktdaten gerne per Mail unter info@grafschaft-moers.de mit.
Darf mein Partner/meine Partnerin mit in eine bereits von mir gemietete Wohnung ziehen?
Wenn Sie beabsichtigen, einen weiteren Mieter als Vertragspartner in Ihr bestehendes Mietverhältnis aufzunehmen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich unter Mitteilung der Angaben der aufzunehmenden Person mit. Für die Aufnahme als Vertragspartner in das bestehende Mietverhältnis ist die Einreichung von Unterlagen (Einkommensnachweisen etc.) erforderlich.
Ist Tierhaltung erlaubt?
Für Katzen und Kleintiere wie Hamster, Vögel etc. benötigen Sie keine gesonderte Genehmigung, sofern sich die Anzahl der Tiere in Grenzen hält und kein Mitbewohner des Hauses belästigt wird. Die Hundehaltung erfordert eine Genehmigung unsererseits. Bitte lassen Sie uns hierzu einen schriftlichen Antrag zukommen.
Einen Antrag zur Genehmigung der Hundehaltung finden Sie hier: Download Antrag Hundehaltung (DOCX, 38 KB)
Darf ich auf meinem Balkon grillen?
Das Grillen mit Holzkohle oder Gas bzw. das Kochen jeglicher Art ist auf dem Balkon sowie auf unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen grundsätzlich nicht gestattet.
Dürfen Gegenstände im Hausflur/Kellergang abgestellt werden?
Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen sind Fluchtwege wie Haus- und Kellerflure freizuhalten. Daher ist das Abstellen von Gegenständen - gleich welcher Art - in diesen Bereichen grundsätzlich nicht gestattet. Weitere Angaben und Verhaltensregeln in einem Mehrfamilienhaus finden Sie in unseren Hausordnung:
Download Hausordnung
Wie vermeide ich Schimmel in meiner Wohnung?
Tipps und Tricks zum Heizen u. Lüften finden Sie hier: Wohntipps
Darf ich bauliche Veränderungen an meiner Wohnung vornehmen?
Sollten Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Wohnung wünschen, z.B. die Anbringung von Fliesenböden, sind diese schriftlich anzufragen. Sodann kontaktieren wir Sie persönlich, um die Möglichkeiten der Umsetzbarkeit zu prüfen sowie die Kostenverteilung zu regeln.
Was muss ich tun, wenn ich eine Beschwerde habe?
Wir bitten Sie vorab immer zunächst den persönlichen Kontakt zu suchen. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine Störung in einem Gespräch untereinander schneller geklärt ist. Bitte beachten Sie, dass es nur zu einem harmonischen Zusammenleben in einem Wohnhaus kommen kann, wenn sich alle Parteien an die aufgestellte Hausordnung halten und gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen. Wenn Sie schon versucht haben, auf Ihren Nachbarn zuzugehen und das Problem sich trotzdem nicht lösen konnte, bitten wir Sie Beschwerden jeglicher Art zwingend schriftlich einzureichen. Hierzu bitten wir Sie ein detailliertes Beschwerdeprotokoll auszufüllen und einzureichen.
Eine Vorlage des Beschwerdeprotokolls finden Sie hier:
Download Beschwerdeprotokoll (PDF, 667 KB)
Gegen zivilrechtliche Angelegenheiten können wir als Vermieter grundsätzlich nicht vorgehen.
Wie muss ich eine Kündigung aufsetzen?
Die Kündigungsfrist für Wohnungsmietverträge beträgt in der Regel drei Monate. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, um mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu werden.
Die Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschrift erfolgen. Wichtig ist, dass alle Vertragspartner, die im Mietvertrag aufgeführt sind, die Kündigung unterschreiben.
Eine Kündigungsvorlage finden Sie hier:
Download Kündigungsvorlage (PDF, 626 KB)
Muss ich meine Garage/Stellplatz separat kündigen?
Wurde für den Parkplatz oder die Garage ein separater Mietvertrag abgeschlossen, ist dieser unabhängig von der Wohnung separat zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel ein Monat.
Wir gehen nicht automatisch davon aus, dass Sie, wenn Sie Ihre Wohnungs kündigen, auch das Mietverhältnis der Garage oder des Stellplatzes beenden möchten.
Eine Kündigungsvorlage finden Sie hier:
Download Kündigungsvorlage (PDF, 626 KB)
Kann ich einen Nachmieter stellen?
Es können Nachmieter vorgeschlagen werden. Diese müssen sich, wie jeder Wohnungsinteressent, über unserer Website registrieren. Wir prüfen sodann, ob der genannte Nachmieter die Voraussetzungen zur anmietung der Wohnung erfüllt.
Von dem Einstellen eigener Anzeigen ins Internet z.B. bei Facebook und/oder Ebay Kleinanzeigen bitten wir Abstand zu nehmen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Alle Leitungen belegt?
Unsere Telefon-KI Emily nimmt Ihr Anliegen rund um die Uhr auf und leitet es an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen weiter. Für Reparaturen, Formulare oder kurze Rückfragen können Sie uns außerdem wie gewohnt per E-Mail erreichen.
